Finanzierungshilfen

Steuervorteile nutzen!

Es können bis zu 1.200 EUR p.a. direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht 20 % vom Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von maximal 6.000 EUR.

Weitere aktuelle Informationen zu den Themen

  • ModernisierungNur vom Fachmann ausgeführte Renovierungsmaßnahmen werden von der Bundesregierung gefördert!
  • Förderprogramme
  • Energieeffizienz
  • Lärmschutz / Schallschutz
  • Einbruchschutz

erhalten Sie unter:
www.kfw.de
www.foerderdata.de
www.energiewelt.de
www.umweltbundesamt.de
www.dega-akustik.de
www.neue-fenster-sparen-geld.de

www.window.de


Förderprodukte für Bestandsimmobilien

Energieeffizient Sanieren (Kredit 151)

Das Programm fördert alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen.

  • Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
  • Maßnahmenpakete, wie Heizungs- und Lüftungspaket.
  • Wärmedämmung von Dachflächen, Wänden, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
  • Baudenkmale
  • Umwidmung von Nicht-Wohngebäuden

Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm 430 wählen.

Wer wird gefördert?
Jeder, der eine Wohnimmobilie saniert oder Ersterwerber von saniertem Wohnraum.


Wohnkomfort

Altersgerecht Umbauen (Kredit/Zuschuss 159/455)

Über das Programm Altersgerecht Umbauen werden vielfältige bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz gefördert.

Was wird gefördert?

  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Einsteckschlösser, Gegensprechanlagen)
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe). Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisiertem Zutrittsrecht)
  • Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-, Gegensprechanlagen), baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder)

Bei allen Maßnahmen sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten

Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbau – Kredit 159)

  • maximaler Kreditbetrag 50.000 EURO pro Wohneinheit
  • Die Antragstellung erfolgt bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455))

  • bis 6.250 EURO Zuschuss pro Wohneinheit bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/Einbruchschutz
  • bis 1.500 EURO Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz
  • Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW, bevor Sie mit dem Umbau beginnen.

Die Förderung ist die ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430). Privatpersonen können alternativ das Zuschussprogramm (455) wählen.

Wer wird gefördert?
Jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert.


Förderprodukte für Neubau

Energieeffizient Bauen (Kredit 153)

Dieses Förderprogramm steht für den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar

  • beim Neubau: (Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung.
  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten)
  • Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen zu einem Wohngebäude.

Die Antragstellung muss vor dem Kauf oder vor Beginn der Baumaßnahme bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl erfolgen.

Wer wird gefördert?
Jeder, der eine Wohnimmobilie baut oder Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie.

Energieeffizient Sanieren – (Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430))

Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen bzw. alle energetischen Einzelmaßnahmen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Was wird gefördert?

  • Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Erneuerung Heizung
  • Optimierung der Wärmeverteilung (bei bestehender Heizungsanlagen)
  • Einbau Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten
  • Wiederherstellungskosten
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistung

Auch die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig. Die Umbauung bestehender beheizter Nicht-Wohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum wird ebenfalls bezuschusst.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – (Baubegleitung (Zuschuss 431))

Die Förderung beinhaltet die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase in Höhe von 50 % der Kosten (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben).
Gilt nur in Kombination mit den Produkten Kredit 151/152, Zuschuss 430 und Kredit 153.

(Quelle: KfW)


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Nutzen Sie auch die Fördermittel des Staates. Denn Bund, Länder und Gemeinden stellen über verschiedene öffentliche Institutionen Fördermittel für Altbaumodernisierungen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie unter www.foerderdata.de oder direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de.

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Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. (Stand: 30.04.2016)